Papierkram klar

Umzug Checkliste: alles in der richtigen Reihenfolge

Ein Umzug besteht aus rund 20 Aufgaben, und die wichtigsten haben feste Fristen: Die alte Mietwohnung kündigst du 3 Monate vorher, ummelden musst du dich spätestens 2 Wochen nach dem Einzug. Wer die Reihenfolge kennt, vergisst nichts und vermeidet Ärger mit Vermieter und Behörden.

Unten findest du alle Aufgaben, sortiert nach Zeitpunkt. Nicht jede betrifft dich: Ohne Auto entfällt die Zulassungsstelle, ohne Kinder die Familienkasse.

Schneller geht es mit unserer persönlichen Checkliste: 6 Fragen beantworten, und du bekommst nur deine Aufgaben, mit echten Daten passend zu deinem Umzugstermin.

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3 Monate vor dem Umzug

  • Alte Wohnung kündigen. Als Mieter hast du eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift beim Vermieter ankommen, eine E-Mail reicht nicht. Tipp: per Einwurf-Einschreiben schicken.
  • Kita- und Schulplatz klären. Ziehen Kinder mit, kümmere dich so früh wie möglich um die Anmeldung am neuen Wohnort. Kita-Plätze sind vielerorts knapp.
  • Umzugstermin festlegen. Wochenenden und Monatsenden sind bei Umzugsfirmen am gefragtesten. Ein Termin unter der Woche ist oft günstiger.

4 bis 6 Wochen vor dem Umzug

  • Umzugsfirma oder Transporter buchen. Hol dir mehrere Angebote ein; die Preise unterscheiden sich stark.
  • Umzugstag mit dem Arbeitgeber klären. Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es meist nicht. Ob dir ein freier Tag zusteht, regeln Arbeits- oder Tarifvertrag.
  • Strom und Gas ummelden. Teile deinem Versorger den Umzug rechtzeitig mit. Ein guter Moment, um Tarife zu vergleichen.
  • Internet mitnehmen oder neu bestellen. Ein neuer Anschluss braucht oft mehrere Wochen. Prüfe, ob dein Tarif an der neuen Adresse verfügbar ist.
  • Ausmisten. Was nicht mitkommt, muss nicht getragen und bezahlt werden. Sperrmülltermine haben oft Vorlauf.

Umzugswoche und Umzugstag

  • Nachsendeauftrag stellen. Die Deutsche Post leitet deine Briefe dann eine Zeit lang an die neue Adresse weiter. Am besten etwa eine Woche vorher beantragen; der Service kostet Geld.
  • Termin beim Bürgeramt buchen. In vielen Städten sind Termine Wochen im Voraus vergeben. Buche ihn rechtzeitig, damit du die 2-Wochen-Frist nach dem Einzug schaffst.
  • Zählerstände festhalten. Fotografiere Strom-, Gas- und Wasserzähler in der alten und der neuen Wohnung.
  • Übergabeprotokoll machen. Halte den Zustand beider Wohnungen schriftlich und mit Fotos fest. Das schützt dich später beim Streit um die Kaution.
  • Wohnungsgeberbestätigung holen. Dein neuer Vermieter muss sie ausstellen. Ohne sie klappt die Ummeldung nicht, der Mietvertrag allein reicht nicht. Ziehst du in eine eigene Immobilie, stellst du sie dir selbst aus.

Nach dem Einzug

  • Beim Bürgeramt ummelden. Das ist Pflicht: spätestens 2 Wochen nach dem Einzug. Mitbringen: Personalausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung. In manchen Städten geht das inzwischen online.
  • Rundfunkbeitrag ummelden. Online beim Beitragsservice in wenigen Minuten. Ziehst du mit jemandem zusammen, der schon zahlt, kannst du dich abmelden.
  • Auto ummelden. Die neue Adresse muss zeitnah in die Fahrzeugpapiere. Dein bisheriges Kennzeichen darfst du innerhalb Deutschlands behalten.
  • Bank, Versicherungen und Verträge informieren. Krankenkasse, Bank, Arbeitgeber, Handyvertrag, Abos. Bei der Hausratversicherung wichtig: Ändert sich die Wohnfläche, muss die Versicherungssumme passen.
  • Hundesteuer ummelden. Bei der alten Gemeinde abmelden, bei der neuen anmelden.
  • Familienkasse informieren. Wer Kindergeld bekommt, meldet die neue Adresse.
  • Balkonkraftwerk neu anmelden. Den neuen Standort im Marktstammdatenregister eintragen. Mehr dazu auf steckersonne.de.
  • Kaution zurückfordern. Der alte Vermieter darf sich einige Monate Zeit für die Abrechnung nehmen. Danach freundlich nachhaken.
  • Umzugskosten in der Steuererklärung angeben. Je nach Anlass kann ein Teil der Kosten absetzbar sein. Rechnungen aufheben.

Häufige Fragen zum Umzug

Wie lange habe ich Zeit, mich umzumelden?

Zwei Wochen ab dem Tag, an dem du in die neue Wohnung einziehst.

Reicht der Mietvertrag für die Ummeldung?

Nein. Das Bürgeramt verlangt die Wohnungsgeberbestätigung, die dein Vermieter ausstellt.

Muss ich beim Umzug ein neues Kennzeichen beantragen?

Nein. Innerhalb Deutschlands kannst du dein Kennzeichen behalten; nur die Adresse in den Papieren wird geändert.

Wann muss ich meine alte Wohnung kündigen?

Als Mieter gilt in der Regel eine Frist von 3 Monaten. Schau in deinen Mietvertrag, ob etwas Abweichendes vereinbart ist.

Bekomme ich für den Umzug frei?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen aber einen freien Tag vor.

Quellen

§ 17 Bundesmeldegesetz (Anmeldefrist) · § 19 Bundesmeldegesetz (Wohnungsgeberbestätigung) · § 573c BGB (Kündigungsfristen)

Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen ohne Gewähr und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Angaben deiner zuständigen Stelle. Stand: Oktober 2026.